Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist ein wichtiger Faktor, damit die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland gelingen kann. Viele nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese können sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen nutzen, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlen.
Die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen wurde maßgeblich verbessert und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert.
Das Informationsportal »Anerkennung in Deutschland« ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung. Das Portal bietet umfassende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.
Informationsportal zum Anerkennungsgesetz
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte, kann sich im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle.
Neuer Aufenthaltstitel zur Berufsanerkennung
Für die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen der Berufsanerkennung können Sie einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Anpassungsqualifizierungen beinhalten alle Bildungsmaßnahmen, die im Kontext mit einem Anerkennungsverfahren stehen, wie z. B. Anpassungslehrgänge, Sprachkurse oder betriebliche Weiterbildungen aber auch die Teilnahme an der Eignungs- oder Kenntnisstandprüfung. Es ist auch möglich, bereits begleitend zu einer Anpassungsmaßnahme eine Beschäftigung aufzunehmen, die im fachlichen Zusammenhang mit dem anzuerkennenden Beruf steht.
Nach erfolgreicher Anpassungsqualifizierung besteht die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland.
Mehr zum Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsanerkennung
Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Anerkennungsgesetz