Aufenthaltserlaubnis für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Viele Unternehmen sind global tätig. Ein vorübergehender Einsatz von Mitarbeitern in Niederlassungen und Tochterunternehmen im Ausland ist Teil der modernen Arbeitswelt.
Beabsichtigt auch Ihr Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der EU, Sie für einen gewissen Zeitraum in eine Niederlassung oder einen Konzernteil in der EU zu entsenden, dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie selbst nicht aus einem EU-Mitgliedstaat oder Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel als unternehmensintern Transferierter zu erhalten, der Sie berechtigt, innerhalb der EU (außer Dänemark und Irland) im Rahmen der Entsendung tätig zu sein.
- Informationsblatt Aufenthaltserlaubnis für unternehmensintern Transferierte (*.pdf, 4,65 MB) Stand: Oktober 2021