Blaue Karte EU
Sachsen bietet als Hightech-Standort attraktive Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte. Sachsens Wirtschaft entwickelt sich dynamisch. Seine Stärke ist die Branchenvielfalt. Hier ist nicht nur die Wiege des Maschinenbaus. In den letzten Jahren hat sich Sachsen zu Europas führendem Cluster in der Mikroelektronik entwickelt. Neben international operierenden Konzernen haben sich auch zahlreiche innovative mittelständische Unternehmen angesiedelt.
Sächsische Unternehmen brauchen auch hochqualifizierte und motivierte Menschen aus dem Ausland.
- Informationsblatt Aufenthaltstitel Blaue Karte EU (*.pdf, 1,67 MB) Stand: Oktober 2021
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt oder verlängert.
Inhaber der Blauen Karte EU können sich bis zu zwölf Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne dass sie dadurch die Blaue Karte EU verlieren. Aufenthaltszeiten als Inhaber einer Blauen Karte EU in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU können unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Erhalt der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet werden. Zudem kann Inhabern einer Blauen Karte EU unter erleichterten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden; je nach Deutschkenntnissen nach 33 bzw. 21 Monaten.
Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass:
- Sie einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen
Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Sie einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens EUR 52.000 (ab 2018) haben.
HINWEIS: Für bestimmte Berufe, in denen ein besonderer Bedarf besteht, ist ein Jahresgehalt von mindestens EUR 40.560 (ab 2018) ausreichend. Dies betrifft Berufe der Gruppen 21, 221 und 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe.
Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08)
Zudem:
- muss eine ggf. erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesagt sein,
- muss der Lebensunterhalt gesichert sein und
- darf der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen oder gefährden.
Für jeden Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde erforderlich. Diese wird erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU vorliegen.
Die Zustimmung der Arbeitsverwaltung ist für die Erteilung der Blauen Karte EU in der Regel nur dann erforderlich, wenn Sie keinen deutschen Hochschulabschluss besitzen und in einem Mangelberuf mit einem Jahresgehalt von mindestens EUR 40.560 (Stand: 2018) beschäftigt sind. In solchen Fällen bedarf die Zustimmung der Arbeitsverwaltung keiner Vorrangprüfung. Die Zustimmung gilt zwei Wochen nach Eingang bei der Arbeitsverwaltung als erteilt, wenn die Unterlagen vollständig sind (Zustimmungsfiktion).
HINWEIS: Es gibt auch Beschäftigungen, die ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung ausgeübt werden können. Die zuständige Ausländerbehörde prüft vorab, ob es sich um eine zustimmungspflichtige oder zustimmungsfreie Beschäftigung handelt.
Als Arbeitgeber sollten Sie frühzeitig über die zuständige Ausländerbehörde prüfen lassen, ob eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist. Falls die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss, können Sie den Entscheidungsprozess erheblich verkürzen, wenn Sie der Bundesagentur für Arbeit frühzeitig das Formular Stellenbeschreibung vorlegen. Dies kann bereits vor Beginn des Visumsverfahrens erfolgen.
Die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit, des Arbeitgebers, Verteilung der Arbeitszeit usw. beschränkt werden und wird grundsätzlich für die Dauer der Beschäftigung erteilt.
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland
Auskunft zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren erhalten Sie unter der bundesweiten einheitlichen Rufnummer 0228/713 2000.
Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:
- Nachweis über den deutschen Hochschulabschluss oder Anerkennung oder Gleichstellung des ausländischen Hochschulabschlusses [Original und eine Kopie],
- Nachweise über ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag mit Gehaltsangaben [Original und eine Kopie],
- ggf. bei reglementierten Berufen eine Berufszulassung (z. B. Approbation oder Berufserlaubnis),
- ggf. Formular Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit.
Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Blaue Karte EU
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt neben den allgemeinen Anforderungen voraus, dass Sie seit 33 Monaten Inhaber einer Blauen Karte EU sind und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens geleistet haben.
HINWEIS: Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, ist eine Verkürzung auf 21 Monate möglich.
Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:
- gültige(r) Arbeitsvertrag/verträge [Original und eine Kopie],
- Nachweis über die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur Altersvorsorge [Original und eine Kopie],
- ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z. B. Zertifikat) [Original und eine Kopie]