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Hochqualifizierte Fachkräfte

Hochqualifizierte Arbeitnehmer © sofiko 14

Sachsen bietet als Hightech-Standort attraktive Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte. Sachsens Wirtschaft entwickelt sich dynamisch. Seine Stärke ist die Branchenvielfalt. Hier ist nicht nur die Wiege des Maschinenbaus. In den letzten Jahren hat sich Sachsen zu Europas führendem Cluster in der Mikroelektronik entwickelt. Neben international operierenden Konzernen haben sich auch zahlreiche innovative mittelständische Unternehmen angesiedelt.

Sächsische Unternehmen brauchen auch hochqualifizierte und motivierte Menschen aus dem Ausland.

Als hochqualifizierte Arbeitnehmer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten beispielsweise:

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
  • Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position.

Hochqualifizierten Arbeitnehmern kann sofort eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dies ist ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel, der zum ständigen Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Ferner berechtigt er zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Hochqualifizierte setzt voraus, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland ohne staatliche Hilfe gesichert ist, die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland gewährleistet ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. Zudem muss nachgewiesen sein, dass Sie die persönlichen Anforderungen für einen Hochqualifizierten erfüllen.

Im Einzelfall kann auch eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich sein.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für die o. g. hochqualifizierten Arbeitnehmer bedarf keiner Zustimmung der Arbeitsverwaltung.

Auflistung der reglementierten Berufe in der »anabin«-Datenbank (Hinweis: Rubrik 'Suche nach Stellen für Berufe'/Reglementierung)

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

  • vorhandene Diplome, Abschlüsse, Referenzen etc. [Original und eine Kopie],
  • Lebenslauf zum Nachweis der Berufserfahrung,
  • ggf. Übersicht über veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten,
  • Nachweise über ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag mit Gehaltsangaben [Original und eine Kopie],
  • ggf. bei reglementierten Berufen eine Berufszulassung (z. B. Approbation oder Berufserlaubnis),
  • formlose Stellenbeschreibung des Arbeitgebers.

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für hochqualifizierte Arbeitnehmer

  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
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