Studenten in dualen Studiengängen
Junge gut ausgebildete und wissenschaftlich ambitionierte Menschen sind Grundstein für ein innovatives Zusammenspiel zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Duale Studiengänge bieten eine außergewöhnliche Praxisnähe. Sie kombinieren den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Studium an einer Hochschule.
- Informationsblatt Aufenthaltserlaubnis für Studenten in dualen Studiengängen (*.pdf, 4,75 MB) Stand: Oktober 2021
Während des dualen Studiums kann eine Beschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung ausgeübt werden, wenn diese insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet. Studentische Nebentätigkeiten können ohne Einschränkungen erfolgen. Dazu ist eine Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Darüber hinausgehende, andere Beschäftigungen unterliegen der Zustimmungspflicht der Arbeitsverwaltung. Diese wird durch die zuständige Ausländerbehörde in einem internen Verfahren beim zuständigen Team der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.
Auskunft zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren erhalten Sie unter der bundeweit einheitlichen Rufnummer 0228/713 2000.
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland
Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid mit Studienplatzvormerkung [Original und eine Kopie],
- Arbeits- oder Ausbildungsvertrag [Original und eine Kopie],
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung z. B. durch Arbeits- Ausbildungsvertrag oder Stipendienzusage oder Verpflichtungserklärung der Eltern oder eines Dritten oder Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland [Original und eine Kopie].
Erhebungsbogen Verpflichtungserklärung
Erhebungsbogen Verpflichtungsgeber
Checkliste der erforderlichen Unterlagen für Studierende im dualen Studiengang