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Selbständige/Freiberufler

Selbständige/Freiberufler © Prostock studio | Adobe Stock

Wirtschaftswachstum spiegelt sich auch in der Gründung von Unternehmen wieder. Gründergeist verdient Förderung – selbstverständlich auch von Ausländern, denn hierdurch entstehen Arbeitsplätze. Sachsen bietet gute Voraussetzungen, um innovative Geschäftsideen umzusetzen und sich selbstständig zu machen oder eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

Selbstständige Tätigkeit ist jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, sofern es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Auch Freiberuflern wie Künstlern (Maler, Musiker, Schriftsteller), Journalisten, Ingenieuren, Architekten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Dolmetschern etc. kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung ihrer Tätigkeit erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Ausübung einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Für die selbstständige Tätigkeit müssen:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis bestehen,
  • positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sein und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein.
     

Die Beurteilung richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung.

Forschern, Wissenschaftler und Absolventen deutscher Hochschulen kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit abweichend von den o. g. Voraussetzungen erteilt werden.

Als Freiberufler müssen Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nachweisen und Sie benötigen die eventuell erforderliche Erlaubnis für die Ausübung des freien Berufes oder zumindest die Zusage der Erteilung.

Zur Prüfung der Voraussetzungen werden die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften (Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer), die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen sowie für die Berufszulassung zuständigen Behörden beteiligt.

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

  • Darstellung der Geschäftsidee und Nachweis der Finanzierung (Businessplan) bei Unternehmensgründung [Original und eine Kopie],
  • Stellungnahmen der regionalen Gewerbebehörden, der öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen, der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie im Bedarfsfall auch der für die Berufszulassung zuständigen Behörden (diese werden in der Regel durch die zuständige Ausländerbehörde eingeholt),

Industrie- und Handelskammer Dresden
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Handwerkskammer Dresden
Handwerkskammer Chemnitz
Handwerkskammer zu Leipzig

  • ggf. Bescheinigung der Gewerbeanmeldung oder Eintrag in das Handelsregister oder in die Handwerksrolle [Original und eine Kopie],
  • Nachweise der angemessenen Altersvorsorge bei Personen ab 45 Jahren [Original und eine Kopie],
  • bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftliche Darstellung zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit mit Ausblick auf die nächsten drei Jahre,
  • bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bisherige Steuerbescheide und ggf. Gewinnermittlung des letzten Geschäftsjahres mit Bestätigung des Steuerberaters (sofern noch kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt), betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder ggf. Bestätigung des Steuerberaters über die Gewinnentwicklung für das laufende Geschäftsjahr [Original und eine Kopie],
  • bei Forschern und Wissenschaftlern bisheriger Arbeitsvertrag [Original und eine Kopie],
  • bei Absolventen einer deutschen Hochschule Nachweis des Hochschulabschlusses [Original und eine Kopie].

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis für Selbständige/Freiberufler

Zur Verfahrensbeschleunigung sollten bereits mit der Antragstellung Unterlagen zur ausführlichen Darstellung der Geschäftsidee, Referenzen oder Darlegung der unternehmerischen Erfahrungen, Unterlagen zur geplanten Höhe des Kapitaleinsatzes, zur Anzahl der Arbeits- und ggf. Ausbildungsplätze, zum zeitlichen Rahmen und zum Beitrag für Innovation und Forschung vorgelegt werden.

Als Selbständiger oder Freiberufler kann Ihnen unter erleichterten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden. Selbständigen kann nach drei Jahren und Freiberuflern kann nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Diese Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt neben den allgemeinen Anforderungen voraus, dass die Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Unterhalt dauerhaft gesichert ist.

Neben den immer erforderlichen Unterlagen sind weitere Unterlagen nötig:

Nachweise über die Geschäftstätigkeit:

  • Steuerbescheide über vorausgegangene Geschäftsjahre und ggf. Gewinnermittlung des letzten Geschäftsjahres mit Bestätigung des Steuerberaters, sofern noch kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt [Original und eine Kopie],
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder ggf. Bestätigung des Steuerberaters über die Gewinnentwicklung für das laufenden Geschäftsjahr [Original und eine Kopie],
  • Nachweise über bestehende Geschäftsverbindungen [Original und eine Kopie],
  • ggf. Nachweise über geschaffene Arbeitsplätze [Original und eine Kopie],
  • ggf. Nachweise über Abrechnung des Geschäftsgehalts [Original und eine Kopie],
  • schriftliche Darstellung zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit mit Ausblick auf die nächsten drei Geschäftsjahre 
  • Stellungnahmen der regionalen Gewerbebehörden oder der Berufsvertretung oder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder ggf. der für die Berufszulassung zuständigen Behörden (diese werden in der Regel durch die zuständige Ausländerbehörde eingeholt),
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Gewerberegister oder dem Handelsregister oder aktuelle Handwerkskarte [Original und eine Kopie].

Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis für Selbständige/Freiberufler

  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
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